Aktuelles
Serviceliste
-
OFFENE STELLEN / JOBS
Du suchst eine neue Herausforderung? Sehr gut - wir suchen nämlich DICH :-)
Ab sofort suchen wir einen
- Betriebsleiter und/oder
- Betriebsleiter-Stv.
- Maschinist
(mit und ohne Kassadienst)
Sehr gerne Vollzeit, aber auch Teilzeit - alles ist möglich
Interesse? dann meld dich bei uns:
jens.stecher@lifte-nesselwaengle.at
+43 664 455 6775
WIR FREUEN UNS AUF DICH
-
VERBUNDPARTNERListenelement 2
Mit diesen Karten könnt Ihr bei uns ungehindert durchs Drehkreuz in die Bergwelt gleiten:
Vitales Land (NICHT 365+ !!)
SnowCardTirol
Tirol Regio Card
AllgäuGletscherCard und Superschnee
-
WETTERVORHERSAGE
Sonne - Regen - Schnee - Wind und Wetter .. hier findet Ihr die Vorhersage für unser Gebiet
ALLGEMEINE INFORS UND RICHTLINIEN:
Mit dem Kauf einer Ski- und/oder Rodel-Karte akzeptieren Sie die Tarif- und Beförderungsbedingungen lt. Aushang. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer des Skipasses ist nicht möglich. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhersehbare Abreise, Betriebsunterbrechung oder -schließung, Sperre bzw. Nicht-Präparation von Abfahrten/Skiwegen/Rodelbahnen sowie Seilbahn- und Liftanlagen o.ä. begründen keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Fahrausweise. Verlorene Skiausweise können nicht ersetzt werden. Es gelten stets die tagesaktuell ausgehängten Preise und Richtlinien. Bei Sperrung oder Schließung von Pisten oder Liftanlagen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Es gelten die täglich geltenden Covid-19 Regelungen und Maßnahmen (auch zum Erwerb einer Liftkarte). Liftkarten sind nicht auf eine andere Person übertragbar. Sämtliche zu erhebenden Daten aufgrund dieser Verordnungen werden lediglich mit Zustimmung der jeweils betreffenden Person und nur für den entsprechenden Zeitraum gespeichert. Die Maßnahmen und Regelungen werden kontrolliert und eine Mißachtung führt zur sofortigen Sperre und Einbehaltung der Liftkarte.
Rückvergütung: Die Rückvergütung des Skipasses erfolgt ausschließlich bei Skiunfall und Vorlage eines ärztlichen Attestes. Der Skipass ist unverzüglich an der Liftkasse zu hinterlegen, die ärztliche Bestätigung eines ansässigen Arztes kann nachgereicht werden. Rückvergütung erfolgt nur bei Mehrtages-Skipässen und werden ausschließlich an den Liftkassen durchgeführt. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhersehbare Abreise, Krankheit, Betriebsunterbrechung und -einstellung, Sperre von Skiabfahrten und Anlagen geben keinen Anspruch aufRückerstattung oder Verlängerung. Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuelle Betriebs- und Wettersituation vor Kauf des Skipasses.